Bau- und Wohngenossenschaft Ufdorf

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Organe

Generalversammlung
Das oberste Organ ist die Generalversammlung. Sie setzt die Statuten fest, sie wählt den Vorstand und den Präsidenten, sie nimmt die Rechnung ab und entscheidet über die Verzinsung des Anteilscheinkapitals. Die ordentliche Generalversammlung findet in der Regel im Monat Mai statt.

Vorstand
Der Vorstand leitet die Genossenschaft und besteht aus mindestens fünf, maximal neun Mitgliedern. Die Mehrheit muss aus Genossenschaftern bestehen und sollte nach Möglichkeit in der Genossenschaft wohnhaft sein. Er wird jeweils für drei Jahre von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand organisiert sich ausser dem Präsidenten selbst.

Kontrollstelle
Als externe Kontrollstelle, deren Hauptaufgabe die Ueberwachung der Genossenschaftsfinanzen ist, wird von der Generalversammlung eine anerkannte Treuhand- oder Revisionsgesellschaft gewählt.

Kommissionen
Siedlungskommissionen bestehen für beide Siedlungen "Klingenhalde" Männedorf und "In der Hueb" Uetikon.

Eine Baukommission wird je nach Bedarf gebildet.